Geldwäscherei Schweiz: Massnahmen für die Integrität

Die Schweiz ist für ihren integren Finanzplatz anerkannt.

Die Schweiz führt eine führende Rolle in der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.

Auf globaler Ebene engagiert sie sich aktiv in der Groupe d’action financière (GAFI). Hier war sie an der Entwicklung der 40 Empfehlungen für die Bekämpfung von Geldwäscherei beteiligt.

Zusätzlich hat die Schweiz wichtige Übereinkommen ratifiziert:

Nationale Gesetzgebung und Umsetzung

Die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung auf nationaler Ebene basiert auf einem robusten Rechtsrahmen. Er wird durch das Geldwäschereigesetz (GwG), das Strafgesetzbuch (StGB) und weitere ergänzende Gesetze gestützt.

Zentral dabei ist die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) beim Bundesamt für Polizei. Sie nimmt eine Schlüsselrolle als Vermittler zwischen Finanzintermediären und Strafverfolgungsbehörden ein.

Die MROS ist verantwortlich für die Entgegennahme, Analyse und gegebenenfalls Weiterleitung von Verdachtsmeldungen an die Strafverfolgungsbehörden bezüglich:

Die MROS veröffentlicht jährlich Statistiken über die Entwicklung bei der Bekämpfung oben genannten Themen in der Schweiz. Diese Berichte erläutern auch konkrete Beispiele, die für Schulungszwecke innerhalb der Finanzbranche genutzt werden können. Damit kann die MROS die Finanzbranche aufklären und die Effektivität der Prävention erhöhen.

Zusammenarbeit und Vernetzung

Die “Egmont Group” ist ein internationales Netzwerk von Financial Intelligence Units (FIUs). sie ermöglicht den sicheren und rechtlich zulässigen Austausch von Informationen zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.

Die Mitgliedschaft in dieser Gruppe stärkt die globale Fähigkeit, grenzüberschreitende Finanzkriminalität effektiv zu bekämpfen.

Die MROS ist Mitglied der „Egmont Group“. Diese internationale Vernetzung stärkt die Fähigkeit der Schweiz, grenzüberschreitend operierende kriminelle Netzwerke effektiv zu bekämpfen.

UNO-Sanktionen

Der UNO-Sicherheitsrat kann Sanktionen und Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und der Terrorismusfinanzierung beschliessen. Als Mitglied der UNO setzt die Schweiz solche Resolutionen gemäss dem Embargogesetz oder im Rahmen des GwG um. Solche Sanktionen können sich gegen Staaten sowie natürliche und juristische Personen richten. Die FINMA informiert auf ihrer Website über Zwangsmassnahmen zur Durchsetzung dieser Sanktionen.

Notwendige Voraussetzung

Um den Schutz zu ermöglichen, muss immer die Identifizierung der wirtschaftlich berechtigten Personen (Beneficial Owners) erfolgen. Bei natürlichen Personen, aber auch von Unternehmen und Finanzstrukturen. Dies dient der Sicherstellung der Transparenz und Verantwortlichkeit im Finanzsektor.

Darüber hinaus führen Finanzintermediäre ein Transaktionsmonitoring durch. So können verdächtige Aktivitäten erkannt und der MROS gemeldet werden. Dieser Prozess umfasst die stetige Überwachung von Transaktionen durch Finanzintermediäre.

Überwachung und Aufsicht

Die Einhaltung der Sorgfaltspflichten durch Finanzintermediäre wird von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) und der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) überwacht. Diese Aufsichtsbehörden spielen eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung der Integrität des Finanzsystems und der Einhaltung vom Standards.

Ausblick: Die geplante GwG-Revision Schweiz 2024

Die neuen Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG) zielen darauf ab, noch mehr Transparenz zu schaffen. Bei juristischen Personen sollen neue Pflichten eingeführt werden, um festzustellen, wer hinter einer Rechtsstruktur steht. Dazu gehört die Einführung eines eidgenössischen Registers der wirtschaftlich berechtigten Personen. Das Register soll vom EJPD in elektronischer Form geführt werden.

Zudem sollen bestimmte Tätigkeiten von Beratern und Anwälten dem GwG unterstellt werden. Dazu gehören z.B. folgende Geschäfte:

Finanzintermediäre und Berater sollen die Risiken der Sanktionen gemäss Embargogesetz durch Massnahmen explizit erfassen, begrenzen und überwachen.

Zudem sollen Schwellenwerte für Bargeldzahlungen im Edelmetall-, Edelstein- und Immobilienhandel gesenkt werden. Von derzeit CHF100’000 auf CHF 15’000. Beim Handel mit Immobilien neue Sorgfaltspflichten für alle Bargeldzahlungen.

Schlussfolgerung

Die Schweiz ist ein zuverlässiger und transparenter Finanzplatz. Sie beweist sich als aktiver Akteur in der Weiterentwicklung von Bestimmungen zur Bekämpfung von illegalen Geldströmen. Mit ihren fortschrittlichen Massnahmen zur Sicherstellung der Integrität des Finanzplatzes schafft sie Vertrauen und Stabilität. Daher bleibt die Schweiz auch in der Zukunft attraktiv für Investoren.

Die Experten der Peak Compliance stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Reto Picenoni