Compliance Outsourcing Schweiz und Risikomanagement

Im Jahr 2020 wurden das FINIG, FIDLEG sowie den Verordnungen FINIV, AOV und FIDLEV eingeführt. Diese Änderungen haben die Anforderungen an die Bewilligung, Aufsicht, Organisation und interne Kontrolle von Finanzinstituten erheblich verschärft.

Erhöhte Anforderungen

Unabhängige Vermögensverwalter und Trustees werden nun als Finanzinstitute qualifiziert und unterliegen dem Erfordernis einer Bewilligung. Ebenso unterstehen sie der finanzmarktrechtlichen Aufsicht. Dies erfordert angemessene Regeln zur Unternehmensführung und eine Betriebsorganisation, welche die Erfüllung gesetzlicher Pflichten sicherstellt.

Compliance und Riskmanagement

Vermögensverwalter und Trustees müssen über ein gut ausgestattetes Riskmanagement und wirksame interne Kontrollen verfügen. Diese müssen die Einhaltung gesetzlicher und interner Vorschriften gewährleisten (Compliance). Das Geldwäschereigesetz (GwG) fordert zudem, dass Finanzintermediäre für eine ausreichende Ausbildung ihres Personals und für Kontrollen sorgen müssen.

Compliance Outsourcing Services

Compliance Outsourcing (GwG)

Compliance-Funktionen können von geschäftsintern qualifizierten Personen wahrgenommen werden. Es ist aber auch die Delegation an eine qualifizierte externe Stelle (GwG-Outsourcing) möglich. Oft wird von den Behörden eine funktionale Trennung zwischen der überwachten Geschäftstätigkeit und Compliance sowie Riskmanagement gefordert. Mit einem Outsourcing kann auch diesem Erfordernis gerecht werden.

Kleine und mittelgrosse Vermögensverwalter verfügen oft nicht über die notwendigen Fachkenntnisse und personellen Ressourcen. Zudem geht bei einem Personalwechsel von angestellten Compliance Officern immer viel Know-How verloren. Für sie ist das Outsourcing der GwG-Compliance-Aufgaben an einen externen Experten damit die effizienteste Lösung.

Professionell und Kosteneffizienz

Durch die Expertise und Erfahrung eines externen Compliance-Officers entfallen unnötige Ausbildungskosten für internes Personal. Externe Compliance-Officer bieten massgeschneiderte Unterstützung, die sowohl kosteneffizient als auch fachlich fundiert ist.

Zudem kauft man bei einem Outsourcing einen Service bzw. eine Lösung ein. Als Vermögensverwalter muss man sich so nicht mehr um eigenes Compliance-Personal (Rekrutierung, Gespräche, Krankheiten etc.) kümmern.

Beratung und Optimierung von Prozessen

Externe Compliance-Officer bieten umfassende Beratung zu GwG-Pflichten und helfen bei der Optimierung interner Prozesse. Sie können auch die Aufgaben wie die Erstellung von Weisungen und Verträgen übernehmen.

Fokus auf das Kerngeschäft

Ein externer Compliance-Officer gewährleistet die Einhaltung aller rechtlicher und interner Vorschriften. Somit kann der Finanzdienstleister seine Ressourcen optimal für sein Kerngeschäft nutzen. Er kann daher sein Offering weiterentwickeln und Kunden betreuen, statt sich mit Büroarbeiten herumzuschlagen.

Riskmanagement Outsourcing

Vermögensverwalter müssen strenge gesetzliche Anforderungen erfüllen. Effektives Risikomanagement ist dabei unverzichtbar. Es umfasst die Identifikation, Bewertung und Kontrolle von Risiken.

Diese können aus Marktbewegungen, operativen Abläufen und gesetzlichen Änderungen entstehen. Die Komplexität und der Umfang dieser Aufgaben machen das Risikomanagement zu einer Kernkomponente jeder Strategie eines Unternehmens.

Wie funktioniert das Risikomanagement Outsourcing?

Beim Outsourcing des Riskmanagements arbeitet der Vermögensverwalter eng mit einem Profi zusammen. Dieser analysiert die spezifischen Bedürfnisse und Ziel und entwickelt massgeschneiderte Lösungen. Der Prozess umfasst in der Regel folgende Schritte:

Die Vorteile des Risikomanagement Outsourcings

Zugang zu Expertenwissen

Vermögensverwalter müssen strenge gesetzliche Anforderungen erfüllen. Effektives Risikomanagement ist dabei unverzichtbar. Es umfasst die Identifikation, Bewertung und Kontrolle von Risiken.

Diese können aus Marktbewegungen, operativen Abläufen und gesetzlichen Änderungen entstehen. Die Komplexität und der Umfang dieser Aufgaben machen das Risikomanagement zu einer Kernkomponente jeder Strategie eines Unternehmens.

Kostenersparnis

Die Einstellung und Schulung interner Mitarbeiter kann teuer und zeitaufwändig sein. Externe Dienstleister bieten oft massgeschneiderte Lösungen an, die effizienter sind. Zudem entfallen so Kosten für die Weiterbildung des Personals.

Skalierbarkeit und Flexibilität

Externe Risikomanagement-Services bieten eine hohe Skalierbarkeit und können leicht an veränderte Geschäftsvolumen angepasst werden. Dies ist besonders vorteilhaft für wachsende Vermögensverwalter, die flexibel sein wollen.

Verbesserte Compliance

Ein externer Risikomanagement-Dienstleister stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Dies reduziert das Risiko von Strafen und rechtlichen Konsequenzen aufgrund von Compliance-Verstössen.

Berichterstattung

Die Berichterstattung ist entscheidend für die Transparenz und Kontrolle innerhalb eines Unternehmens. Sie umfasst die regelmässige Erfassung und Analyse von Risikodaten sowie die Erstellung von Berichten für das Management.

Diese Berichte bieten Einblicke in aktuelle Risiken, deren Bewertung und die Effektivität der eingeleiteten Massnahmen. Eine klare und präzise Berichterstattung unterstützt Entscheidungsträger dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen und Strategien zu entwickeln. Zudem trägt sie zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen und zur Sicherstellung der Compliance bei.

Fokus auf das Kerngeschäft

Indem Vermögensverwalter das Risikomanagement an externe Spezialisten auslagern, können sie ihre internen Ressourcen auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. Dies ermöglicht eine stärkere Fokussierung auf die Kundenbetreuung und die Verwaltung des Portfolios.

Exkurs: Wirtschaftlich berechtigte Person

Die Finanzindustrie steht vor einer wachsenden Herausforderung: dem erhöhten Risiko durch komplexere gesetzliche Anforderungen und strengere Kontrollen. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist die klare Identifikation und Überprüfung der wirtschaftlich berechtigten Personen.

Wirtschaftliche Berechtigung und GwG Compliance

Das Geldwäschereigesetz (GwG) verlangt von Finanzintermediären, die wirtschaftliche Berechtigung ihrer Kunden genau zu prüfen. Dies bedeutet, dass Vermögensverwalter verpflichtet sind, die wirtschaftlich berechtigte Person hinter ihren Firmenkunden / Trusts / Stiftungen zu identifizieren. Es muss damit die Identität der natürlichen Person verifiziert werden. Dies ist entscheidend, um Geldwäscherei effektiv zu bekämpfen.

Warum die Identifikation der Wirtschaftlich Berechtigten Person wichtig ist

Die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Person ist eine gesetzliche Pflicht. Wenn die wirtschaftliche Berechtigung nicht eindeutig geklärt ist, kann dies zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen. Daher ist es unerlässlich, über klare und effektive Prozesse zu verfügen, um die wirtschaftlich berechtigten Personen zu ermitteln.

Effektive Strategien

Durch die Implementierung robuster Compliance-Programme können Finanzdienstleister Risiken minimieren. Dazu gehören:

Fazit

Compliance- und Risikomanagement-Outsourcing bringt erhebliche Vorteile für Vermögensverwalter mit sich. Outsourcing Partner werden den gesetzlichen Anforderungen gerecht und können gleichzeitig die operativen Abläufe optimieren.

Durch die Auslagerung kaufen Vermögensverwalter eine Lösung und sparen den Aufwand der Personalführung interner Compliance Mitarbeiter.

Externe Experten sind spezialisiert auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, was Vermögensverwaltern hilft, sich auf ihr Kerngeschäft zu fokussieren. Dies ermöglicht eine verbesserte Betreuung der Kunden und eine effizientere Geschäftsführung.

Insgesamt stellt das Outsourcing eine professionelle und effiziente Lösung dar. Mit einem Outsourcing kann sich der Vermögensverwalter auf sein Kerngeschäft und seine Kunden konzentrieren.

Die Experten der Peak Compliance stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Reto Picenoni